Bestimmungen

Lesen sie hier unsere Bestimmungen 

Schonzeiten Tabelle zum Download

Auszug aus dem OÖ.Fischereigesetz


Info für Fischerkurs zum Download

Bitte die Bestimmungen lt.Aushang auf der Teichanlage beachten

Allgemein: 
Der Fischfang darf nur mit gültiger Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte (Fischergastkarte ) und dem OÖ Lizenzbuch ausgeübt werden.
Die Lizenz ist nicht übertragbar!
Beim Verlassen des Angelplatzes, wenn auch nur für kurze Zeit, müssen die Angelgeräte eingeholt werden
Jahreslizenzen mit Fangverzeichnis sind bis zum 31.12. dem Verein zu übermitteln.
Tageskarten sind nach Beendigung des Fischtages in die dafür vorgesehenen Postkästen auf der Teichanlage einzuwerfen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht und einer Angelrute des Lizenznehmers mit fischen.

Fischtag
:Der Fischtag beginnt mit Sonnenaufgang und endet mit Sonnenuntergang.
Am Freitag und Samstag besteht für Jahreslizenznehmer die Möglichkeit am Teich 4 zum Nachtfischen, dabei gilt der Fischtag bis 7 Uhr am Folgetag.
Der Fischtag und das Angelgewässer sind vor Fischbeginn in die Lizenz einzutragen.
Eintragungen in die Lizenz sind nur mit Tintenkuli zulässig!
Erlaubt sind 3 Fischtage pro Woche - Montag bis Sonntag gilt als Woche.

Erlaubte Fangmittel
Pro Lizenz sind zwei Angelruten mit je einem Einfach-Schonhaken erlaubt. Drillinge u. Zwillinge sind verboten!!
 Anfüttern ist verboten. 
Fischen mit Futterspirale oder ähnlichem, (siehe Rückseite) mit einer maximalen Größe von 5x3 cm ist erlaubt.

Fischentnahme:
Entnommene Fische sind unverzüglich mit Tintenkuli in die Lizenz / Fangverzeichnis einzutragen
Sobald die erlaubte Anzahl der entnommenen Fische erreicht ist muss der Fischfang beendet werden.
Das Hältern von Fischen ist nur in Textilen Setzkeschern erlaubt.
Bereits im Setzkescher befindliche Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Beschränkungen

Fangbeschränkung pro Tag: Fangbeschränkung pro Jahr:
3 Stk Edelfische davon maximal ein Zander 25 Stk Karpfen
 5 Stk Schleie
 3 Stk Zander

Der Monat Mai ist Schonzeit für Karpfen, fischen nur mit Glitzerteig auf Forellen erlaubt.
Das Befischen der Teiche ist nur erlaubt wenn sie völlig eisfrei sind.



Teich 2:
von 01. 05. - 31. 05. Fischen verboten!


Brittelmaße: Schonzeit:

Karpfen: 35 - 70 cm      01. 05. - 31. 05.

Schleie: 25 cm              01. 05. - 30. 06.

Amur: 60 cm                 01. 05. - 31. 05.

Brachse: 25 cm            01. 05. - 31. 05.

Zander: 50 cm              01. 02. - 31. 05.

Forelle: 22 cm               01. 12. - 15. 03.

Koi ganzjährig geschont

Rotauge ganzjährig geschont

Rotfeder ganzjährig geschont

Karausche ganzjährig geschont

Familienkarte
:Mit der Familienkarte dürfen die eingetragenen Personen unter folgenden Bedingungen den Fischfang ausüben:
Maximal drei Fischtage pro Woche!
Die maximale Fischentnahme pro Tag und Jahr darf, wie in den Bestimmungen für die Teichanlage angegeben, nicht überschritten werden!
Pro fischende Person ist ein Fischtag in die Lizenz einzutragen.
Jede eingetragene Person darf mit zwei Angelruten fischen.
Benutzung der Teichanlage:
Das Befahren der Teichanlage ist nur für Arbeitseinsätze gestattet an sonst sind die vorgesehenen Parkflächen zu benutzen.
Ausnahme: Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Der Angelplatz ist sauber zu halten, Abfälle sind mitzunehmen.
Der / die Fischer sind verpflichtet die Lizenz, das Gerät, den Köder und Behälter den Aufsichtsorganen auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen.
Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Schäden am Gerät!
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